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Seit 2007 wird der Finanzdienstleistungsmarkt massiv staatlich reguliert.

Ziel ist ein verbesserter Verbraucherschutz.

 

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Vertreter, Makler, Berater, Verkäufer - wer kennst sich da noch aus?

Hinter dem Begriff "Finanzberatung" kann sich vieles verbergen: Produktverkauf, Produktinformation, financial planning, Vermögensverwaltung, Rechtsberatung. Über die Anzahl der in dieser Branche tätigen Bankberater, Versicherungsvertreter, freien Berater oder Anwälte gibt es zunehmend belastbare Zahlen.

Im seit Mai 2007 bestehenden Versicherungsvermittlerregister (IHK) sind alle mit der Vermittlung von Versicherungen tätigen Personen namentlich aufgeführt.

gebundene Versicherungsvertreter: für eine Versicherung arbeitende Produktverkäufer. Darunter fallen auch Verkäufer von eigenständigen, jedoch für einen Konzern vermittelnde Vertriebe wie z.B. die DVAG

ungebundene Versicherungsvertreter: für mehrere Versicherung arbeitende Produktverkäufer. Darunter fallen auch Verkäufer von eigenständigen, jedoch für mehrere Konzerne vermittelnde Vertriebe wie z.B. swiss life select, OVB

Versicherungsmakler: per Gesetz "Sachwalter des Kunden" und somit gegenüber den Versicherungen Interessensvertreter der Versicherten. Vorgeschrieben ist eine ausreichend große Anzahl an Gesellschaften zur Auswahl, um eine objektive Auswahl treffen zu können. Zu dieser Gruppe zählen auch große Finanzvertriebe wie MLP oder Formaxx, die zwar als Makler firmieren, denen jedoch auch Eigeninteressen wie Umsatzwachstum und Marktanteilsgewinn bei jeder Kundenberatung unterstellt werden müssen

produktakzessorische Vertreter: der eigentliche Geschäftszweck ist nicht die Finanzberatung z.B. Autohäuser, die nebenbei noch KFZ-Versicherungen vermitteln

Versicherungsberater: geben gegen Honorar Auskünfte zu Versicherungen, ohne diese jedoch zu vermitteln.

 

Dazu kommen ca. 1.000 Mitarbeiter in den Verbraucherzentralen. Diese bieten auch "Finanzberatung" an, ohne jedoch die Anforderungen von Vermittlern an Ausbildung, Haftung etc. erfüllen zu müssen. Hier besteht noch erheblicher Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers, um einheitliche Qualitätsstandards sicher zu stellen.

-> Nur ein fünftel aller 233.297 Vermittler vertritt die Interessen Ihrer Mandanten, der Rest ist von Versicherungen weisungsgebunden abhängig

-> Nur ein drittel aller Vermittler hat mehr als einen Produktpartner zur Auswahl

 

Im seit Januar 2013 bestehenden Finanzanlagenvermittlerregister (IHK) sind 36.412 freie, mit der Vermittlung von Kapitalanlagen tätige Personen namentlich aufgeführt (Datenstand 06.01.2016). Seit 2007 besteht ein weiteres Register (BaFin) für "vertraglich gebundene" Vermittler (z.B. Bankangestellte) mit ca. 158.000 Personen (Datenstand 01.06.2014).

-> die überwiegende Mehrheit der Kapitalanlagevermittler (80%) vertritt die Interessen ihrer Arbeitgeber

-> Nur ein Viertel der freien Kapitalanlagevermittler hat die Erlaubnis zur Vermittlung von geschlossenen Beteiligungen

 

Fazit:

  • den ca. 40 Mio. Haushalten in der Bundesrepublik stehen ca. 233.000 Versicherungsvermittler gegenüber, das sind ca. 171 Haushalte pro Vermittler. Jeder Haushalt wird somit stark umworben. Bei Anlageberatern ist die Lage ähnlich.
  • nur 20% aller Versicherungsvermittler arbeiten als Makler oder Versicherungsberater und vertreten so die Interessen ihrer Kunden statt ihrer Arbeitgeber. Bei Anlageberatern ist die Lage ähnlich (20%).
  • viele Finanzdienstleister sind auf ein Themengebiet spezialisiert, bieten keine ganzheitliche Beratung an
  • Augen auf bei der Beraterwahl!